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Jeder Gebäudeeigentümer, der ein Haus / Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert, ist nach dem aktuellen Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Bremen dazu verpflichtet, dieses auf seine Kosten einmessen zu lassen. Dies dient dem Zweck den Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster aktuell zu halten. Ein vollständiger, aktueller Nachweis von Gebäuden ist für den Eigentumsnachweis, den Grundstücksverkehr, sowie für Kreditaufnahme und für Planungen jeglicher Art von essentieller Bedeutung.
Wir erledigen für Sie Ihre
Gebäudeeinmessung und übernehmen auch den damit verbunden behördlichen Schriftverkehr. Möchten Sie hierzu eine Beratung? Dann rufen Sie uns an: 0421 - 55 760 - 0 und soweit bekannt: |
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