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Durch die amtliche Kennzeichnung bestehender Grenzen mit Hilfe von Grenzmarken (wie z.B. Grenzsteine) stellen wir für Sie Ihre Grundstücksgrenzen fest. Sind an einer Grundstücksgrenze die Grenzmarkierungen nicht mehr vorhanden oder sind Sie nicht sicher, dass diese noch an der richtigen Stelle stehen, so besteht die Gefahr des Überbaus. Sie beugen Überbau, unwirtschaftlicher Grundstücksausnutzung und auch einen möglichen Streit mit dem Nachbarn vor, indem Sie die Grenze durch uns feststellen und neu abmarken lassen.
(c) BDVI Möchten Sie hierzu eine Beratung? Dann rufen Sie uns an: 0421 - 55 760 - 0 und soweit bekannt: |
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