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Soll ein Teil eines Grundstückes auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, ist grundsätzlich eine Teilungsvermessung notwendig. Die Teilungsvermessung wird entsprechend den Vorgaben von uns als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Wir stellen die alten Grenzen wieder her und fügen die neuen Grenzen ein. Wir laden zu einem Grenztermin, in dem Sie sich die Lage der alten Grenzen anzeigen lassen können. Das
anerkannte Messungsergebnis wird anschließend in die amtlichen
Nachweise übernommen. Finanzamt und Grundbuch erhalten automatisch über die neu
entstandenen und aufgehobenen alten Flurstücke Nachricht. Möchten Sie hierzu eine Beratung? Dann rufen Sie uns an: 0421 - 55 760 - 0 und soweit bekannt: |
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